Die kantonale Hundegesetzgebung TG sieht seit dem Wegfall des obligatorischen Sachkundenachweises vor, dass jeder Hundebesitzer mit einem Hund ab einem Endgewicht von 15 kg (mit ca. einem Jahr) 10 Erziehungslektionen absolvieren muss.
Die kantonale Hundegesetzgebung Zürich sieht vor, dass mit allen Hunden der Rassetypenliste I, welche nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind, je nach Zeitpunkt der Übernahme bzw. des Zuzugs bestimmte Kurse wie Welpenförderung, Junghunde- oder Erziehungskurs besucht werden müssen.
Die Info Broschüre zur Gesetzgebung finden Sie
hier.
Berechtigt zur Durchführung der Welpen- und Erziehungskurse sind lediglich vom VETA ZH lizenzierte Trainer.
Wir sind lizensiert Junghundekurse durchzuführen.
Gruppengrösse max. 6 Teilnehmer
Preis pro Welpen oder Erziehungslektion von 60 min., 40 CHF